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Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen für „WeRa – Dein Lastenrad“

Download der AGB

Vorwort:

WeRa – Dein Lastenrad ist ein kostenloses Angebot des BUND Ravensburg-Weingarten (im Weiteren „Anbieter“), welcher mit dem Projekt keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen bzw. Alternativen zum Auto aufzeigen und koordinieren deshalb den Verleih von Lastenrädern in Ravensburg und Weingarten. Wir bitten Dich, sorgsam mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese solange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die Beachtung dieser Nutzungsbedingungen ist daher erforderlich.

Allgemeines:

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für die Leihe von Lastenfahrrädern (im Weiteren “Fahrrad”) innerhalb des Projektes „WeRa – Dein Lastenrad“ an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
  2. Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe, der auf der Homepage www.wera-lastenrad.de „WeRa – Dein Lastenrad“ genannten Fahrräder erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
  3. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an den Fahrrädern.
  4. Die bei der Registrierung erhobenen persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Sie werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritteweitergegeben.
  5. Die Nutzung der Lastenräder setzt die Volljährigkeit voraus.

Benutzungsregeln:

  1. Weder der Anbieter noch die Verleihstation übernehmen eine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
  2. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Kontrolle der Beleuchtung.
  3. Sollte das Fahrrad bei der Ausleihe oder während des Gebrauchs einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen (Kontakt siehe unten). Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  4. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe von Dritten genutzt wird.
  5. Beschädigungen des Fahrrades, die die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen, sind spätestens bei der Rückgabe schriftlich zu protokollieren und zusätzlich dem WeRa-Team per Mail mitzuteilen.
  6. Die Fahrräder werden von dem Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
  1. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl.§ 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  2. Die Nutzerin ist verpflichtet dass der Akku des Fahrrades ausschließlich unter Aufsicht an die Stromversorgung angeschlossen ist.
  3. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  4. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  5. Die Rückgabe des Fahrrades außerhalb des abgesprochenen Nutzungsraums ist nicht zulässig. Das Fahrrad muss an der ausleihenden Station persönlich wiederzurückgegeben werden.
  6. Die Nutzerin ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (STVO) zu beachten.
  7. Das Rad wir von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns aber über Spendenum die laufenden Betriebskosten zu tragen. An der Ausleihstation steht eine Spendenbox bereit.

Haftung:

  1. Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl.§ 599 BGB).
  2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Die Kosten einer eventuellen Rückholung des Rades, seine Überstellung an eine Reparaturwerkstatt, die Kosten der Instandsetzung sowie eventuelle Kosten der Nutzerin für die eigene Rückkehr trägt die Nutzerin.
  3. Schäden, die auf Grund des Gebrauchs des Rades an Dritten oder aber anderen Gegenständen etc. entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten der Nutzer*innen.

Ein letzter Vorbehalt:

Der Anbieter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Kontakt:

Wir möchten das Angebot nutzerInnenfreundlich – d. h. so unkompliziert und angenehm wie möglich- handhaben. Dabei helfen uns Eure Rückmeldungen: Was war gut? Was könnte verbessert werden? Welche Bedürfnisse haben wir noch nicht erkannt? Was hat gefallen? Bitte füllt den beigefügten Kontaktbogen aus.

Kontaktdaten des Projektes „WeRa – Dein Lastenrad“ sind: 

E-Mail: bund.ravensburg@bund.net oder
Telefon: 0751 / 21451